Ein EU-weit einheitliches Gewährleistungs-Label wird Pflicht – im Onlineshop, auf dem Marktplatz und an deinem Stand. In diesem Video erkläre ich dir in Ruhe, worum es geht und warum es gerade uns trifft.
Ich habe versucht, das komplizierte EU-Thema so aufzubereiten, dass es für einen Kunsthandwerker wirklich brauchbar ist. Nimm dir die Zeit, es lohnt sich.
Kollege zu Kollege · Kein Verkaufsgeschwätz, nur was du wissen musst
Die gesetzliche Gewährleistung gab es immer schon. Neu ist: Sie muss ab dem Stichtag sichtbar und einheitlich gezeigt werden – nicht mehr versteckt im Kleingedruckten.
Ein EU-weit einheitlicher Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung – vorgegeben in Text, Farbe und Form. Du darfst nichts daran verändern, sonst gilt es als fehlerhaft.
Teil des „Green Deals". Verbraucher sollen ihre Rechte klar kennen, damit weniger vorschnell weggeworfen und neu gekauft wird. Nachvollziehbar – trifft aber auch uns.
Physische Ware, an private Kundschaft, online oder auf dem Markt. Kleinunternehmer, Nebenerwerb, Solo-Selbstständig – egal. Keine Ausnahme, keine Übergangsfrist.
Drei Fragen. Wenn du alle drei mit „Ja" beantwortest, bist du dabei.
Genau hier laufen die meisten in die Falle – und genau darauf warten die Abmahner. Kurz und klar:
Die Mängelhaftung. Das gesetzliche Recht deiner Kundschaft, bei einem echten Mangel Reparatur, Ersatz oder Minderung zu verlangen.
Gilt EU-weit mindestens zwei Jahre. Für dich nicht verhandelbar.
mind. 2 Jahre · immerEin freiwilliges Haltbarkeits-Versprechen von dir – kostenlos, für das ganze Produkt und länger als zwei Jahre. Wer das nicht gibt, braucht das Zusatz-Label auch nicht.
Für die meisten von uns kein Thema. Vorsicht ist hier der sichere Weg.
„GARAN" · nur bei Versprechen > 2 J.Registrier dich einmal kostenlos. Dann findest du dort den Schritt-für-Schritt-Workshop zur neuen Pflicht (15 €) – und eine Community aus Kunsthandwerkern, die genauso betroffen sind wie du.
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