EU-Gewährleistungslabel

EU-Gewährleistungslabel ab 27. September 2026: Was Kunsthandwerker jetzt wissen müssen

EU-Gewährleistungslabel ab 27. September 2026: Was Kunsthandwerker jetzt wissen müssen

Stell dir einen goldenen Samstagmorgen auf dem Kunsthandwerkermarkt vor. 🌞 Die ersten Besucher schlendern zwischen den Ständen, es riecht nach Kaffee und frischem Filz, deine getöpferten Tassen glänzen in der Sonne, und du legst gerade das handgestrickte Tuch zurecht, an dem du drei Wochen gesessen hast. Alles ist gut. Und dann setzt sich jemand aus Brüssel gedanklich mit an deinen Stand und sagt: „Übrigens – ab dem 27. September brauchst du hier noch ein amtliches Schild." Herrlich, oder? 😅

Genau so fühlt sich das neue EU-Gewährleistungslabel für viele von uns an. Es kommt von oben, es ist genormt bis auf die Farbe, und es passt so gar nicht in unsere liebevoll gestaltete, handgemachte Welt. Trotzdem – oder gerade deshalb – lohnt es sich, einmal in Ruhe zu verstehen, worum es eigentlich geht. Denn die gute Nachricht ist: Wenn man das Was und das Warum einmal begriffen hat, verliert die ganze Sache ihren Schrecken. Und genau dabei möchte ich dir als Kollege helfen, der selbst am Stand steht und selbst betroffen ist.

Das Wichtigste zuerst / Fazit und Zusammenfassung:

Ab dem 27. September 2026 gilt EU-weit eine neue Informationspflicht: Wer physische Ware an private Endkunden verkauft, muss auf ein einheitliches Gewährleistungslabel hinweisen – ohne Übergangsfrist. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Das betrifft nicht nur Onlineshops, sondern ausdrücklich auch deinen Marktstand und dein Atelier – selbst wenn du gar nicht im Internet verkaufst. Kleinunternehmer, Nebenerwerb, Soloselbstständige: keine Ausnahme. Das Label darf in Text, Farbe und Schrift nicht verändert werden. Wer es vergisst oder falsch einbindet, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Dieser Artikel erklärt dir das Was und das Warum in Ruhe und verständlich. 📌




Was ist das neue EU-Gewährleistungslabel überhaupt?

Fangen wir ganz vorne an, denn schon der Name sorgt für Verwirrung. Das EU-Gewährleistungslabel ist ein kleines, standardisiertes Hinweis-Etikett, das deine Kundschaft klar und verständlich darüber informiert, dass ihr beim Kauf eine gesetzliche Gewährleistung zusteht. Nicht mehr, nicht weniger. Es erfindet also kein neues Recht – die gesetzliche Gewährleistung gibt es in Deutschland und in ganz Europa schon lange. Neu ist nur, dass dieser Hinweis ab dem 27. September 2026 sichtbar, einheitlich und aktiv gezeigt werden muss, statt wie bisher tief in den AGB zu schlummern, wo ihn ohnehin niemand liest.

Rechtlich steckt dahinter die EU-Richtlinie 2024/825, im Fachjargon auch „Empowering Consumers"-Richtlinie genannt, und die dazugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Diese Verordnung legt bis ins kleinste Detail fest, wie das Gewährleistungslabel aussehen muss: Text, Farben, Schriftart, Anordnung, alles ist vorgegeben. Du darfst daran nichts verändern. Kein Anpassen an deine schöne Website-Optik, keine andere Schrift, keine hübschere Farbe. Man kann es sich vorstellen wie ein Verkehrsschild 🛑: Ein Stoppschild ist überall rot-weiß und in jedem Land gleich, damit es sofort erkannt wird. Genau dieses Prinzip verfolgt die EU hier auch.

Auf dem Label finden sich typischerweise diese Kernelemente:

  • der Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung 🗓️
  • eine kurze Erklärung, welche Rechte der Käufer bei einem Mangel hat (Reparatur, Ersatz oder Erstattung)
  • ein QR-Code, der zu einer offiziellen EU-Informationsseite führt

Wichtig zu wissen: Es gibt genau genommen zwei Etiketten in dieser neuen Regelung. Das eine ist das Gewährleistungslabel, über das wir hier sprechen – das ist die Pflicht für praktisch alle. Das andere ist das sogenannte GARAN-Label für freiwillige Haltbarkeitsgarantien, das nur diejenigen brauchen, die ihren Kunden ein echtes Garantieversprechen über mehr als zwei Jahre geben. Für die allermeisten Kunsthandwerker ist nur das erste relevant. Auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gehen wir weiter unten noch genau ein, weil genau dort die meisten Stolperfallen lauern.

Unterm Strich ist das Label also ein Transparenz-Werkzeug. Die EU möchte, dass jeder Verbraucher in Europa mit einem Blick erkennt: „Aha, ich habe hier Rechte, und die gelten mindestens zwei Jahre." Das ist der Kern. Und weil es einheitlich sein soll, ist die Gestaltungsfreiheit bewusst gleich null.

Ganz einfach erklaert

Das neue EU-Label ist ein festes Schild, das deinen Kunden zeigt: „Du hast beim Kauf zwei Jahre lang Rechte, wenn etwas kaputt ist." Ab dem 27. September 2026 musst du dieses Schild zeigen. Du darfst es nicht verändern – nicht die Farbe, nicht die Schrift, nichts.




Warum führt die EU dieses Label ausgerechnet jetzt ein?

Wenn man versteht, warum eine Regel existiert, ärgert man sich meist ein bisschen weniger darüber. 😉 Das Gewährleistungslabel ist Teil des großen europäischen „Green Deals" und des Ziels, weniger Müll zu produzieren. Klingt erstmal weit weg von deiner Werkstatt, hat aber einen ganz konkreten Hintergrund. Die EU hat beobachtet, dass unglaublich viele funktionsfähige oder leicht reparierbare Produkte weggeworfen werden, einfach weil die Verbraucher nicht wissen, dass sie ein Recht auf Reparatur oder Ersatz haben.

Ein klassisches Beispiel: Jemand kauft sich Kopfhörer, und nach einem halben Jahr geht einer der beiden nicht mehr. Die Person ist unsicher – muss ich jetzt den Händler kontaktieren oder den Hersteller? Ist das überhaupt noch abgedeckt? Aus lauter Unsicherheit landet das Ding im Müll und es wird neu gekauft. Millionenfach. Genau diese Wegwerf-Spirale möchte die EU bremsen, indem sie die Rechte der Verbraucher sichtbar macht. Wer weiß, dass er zwei Jahre Anspruch hat, wirft nicht so schnell weg, sondern fragt nach.

Dazu kommt ein zweiter Gedanke: der Kampf gegen geplante Obsoleszenz. Es gibt tatsächlich Firmen, die Produkte bewusst so bauen, dass sie kurz nach Ablauf der Gewährleistung ihren Geist aufgeben – damit man Nachschub kaufen muss. Solche Geschäftsmodelle möchte die EU austrocknen. Und schließlich soll auch dem sogenannten Greenwashing ein Riegel vorgeschoben werden, also dem Trick, billige Wegwerfware mit einem grünen Öko-Anstrich zu verkaufen, obwohl nichts dahintersteckt.

Wenn man ehrlich ist, sind das nachvollziehbare Ziele. 🌍 Weniger Müll, langlebigere Produkte, informierte Verbraucher – dagegen kann eigentlich niemand etwas haben, wir Kunsthandwerker schon gar nicht, denn wir stehen ja für das genaue Gegenteil von Wegwerfware. Wir stellen Dinge her, die halten, die repariert werden können und die mit Liebe gemacht sind. Insofern sind wir eigentlich die natürlichen Verbündeten dieser Idee.

Das Problem ist nur: Die Regel wurde für den großen Online- und Industriehandel gedacht und dann pauschal über alle ausgerollt – auch über uns kleine, selbst herstellende und selbst vermarktende Betriebe. Und da fangen die praktischen Schwierigkeiten an, über die im nächsten Abschnitt Klarheit kommt. Denn eine gut gemeinte Regel kann in der Umsetzung trotzdem viele Fallstricke haben.

Ganz einfach erklaert

Die EU will, dass weniger weggeworfen wird. Wenn die Menschen wissen, dass sie zwei Jahre Rechte haben, reparieren sie öfter, statt neu zu kaufen. Das ist der Grund für das Label. Die Idee ist gut – nur passt sie nicht immer perfekt zu kleinen Handwerksbetrieben.




Betrifft mich das wirklich – auch ohne Onlineshop?

Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird – und die Antwort überrascht die meisten. Viele Kollegen winken ab: „Ach, ich verkaufe doch nur auf dem Markt, ich habe gar keinen Onlineshop, das betrifft mich sicher nicht." Leider ist das ein gefährlicher Irrtum. Die Pflicht gilt nämlich ausdrücklich auch für den stationären Verkauf – also für deinen Marktstand, dein Atelier, deine Galerie. Das Internet ist nur einer von mehreren Verkaufswegen, die erfasst werden.

Der einfachste Weg, für dich selbst Klarheit zu bekommen, sind drei kurze Fragen. Wenn du sie alle mit „Ja" beantwortest, bist du dabei:

  • Verkaufst du physische Waren – also Dinge, die du selbst herstellst? 🧶
  • Verkaufst du an private Endkunden (also nicht ausschließlich an Wiederverkäufer)?
  • Bietest du deine Ware an – ob im eigenen Shop, auf Etsy, auf einem Marktplatz, auf Anfrage per Versand oder eben live auf dem Kunsthandwerkermarkt?

Ich wette, du hast dreimal „Ja" gedacht. Und damit gehörst du, wie fast alle von uns, zu den Betroffenen. Denn genau das machen wir ja: Wir erschaffen mit viel Herzblut einzigartige Gegenstände und verkaufen sie direkt an die Menschen, die sie lieben. Ob das nun auf dem Weihnachtsmarkt, im kleinen Ladenatelier oder über eine schlichte Website passiert, spielt für die neue Pflicht keine Rolle.

Besonders wichtig ist dieser Punkt für alle, die bewusst offline geblieben sind. Gerade wer keinen Onlineshop hat und sein Geld auf Märkten und Messen verdient, denkt schnell, moderne EU-Digitalregeln gingen an ihm vorbei. Das Gegenteil ist der Fall: Auch am physischen Verkaufsort muss der Hinweis gut sichtbar vorhanden sein. Für den gedruckten Aushang gibt es zwar ein paar praktische Erleichterungen gegenüber der Online-Darstellung, aber die grundsätzliche Pflicht bleibt bestehen. Genau diese Feinheiten sauber und rechtssicher umzusetzen, ist der Punkt, an dem es für uns Kunsthandwerker spannend – und ohne Anleitung auch riskant – wird.

Halten wir fest: Die alte Vorstellung „ohne Internet keine Internet-Regel" trägt hier nicht. Wer verkauft, verkauft – und wer an Endkunden verkauft, ist in der Informationspflicht. Deshalb lohnt es sich, das Thema nicht wegzuschieben, sondern einmal richtig zu verstehen und dann sauber umzusetzen.

Ganz einfach erklaert

Auch wenn du keinen Onlineshop hast, betrifft dich die neue Pflicht. Sie gilt auch am Marktstand und im Atelier. Wenn du selbstgemachte Sachen an private Leute verkaufst, musst du das Label zeigen – egal wo du verkaufst.




Gewährleistung oder Garantie – wo ist der feine Unterschied?

Jetzt kommen wir zu dem Punkt, an dem die meisten durcheinanderkommen – und an dem die Abmahn-Kanzleien besonders gern zuschlagen. Gewährleistung und Garantie klingen fast gleich, sind aber zwei völlig verschiedene Dinge. Wer beide Begriffe vermischt, macht schnell einen Fehler, der teuer werden kann. Deshalb hier die saubere Abgrenzung, ganz ohne Juristendeutsch.

Die gesetzliche Gewährleistung ist die Mängelhaftung. Sie ist ein gesetzliches Recht deiner Kundschaft und du kannst dich ihr nicht entziehen. Wenn deine Ware bei der Übergabe einen Mangel hat, kann der Käufer Reparatur, Ersatz oder eine Minderung verlangen. Ein Beispiel: Du verschickst eine getöpferte Tasse, und sie kommt mit abgebrochenem Henkel an. Das ist ein klassischer Mangel. 🫖 Hier bist du in der Pflicht und musst nachbessern. Diese Gewährleistung gilt EU-weit mindestens zwei Jahre und ist für dich nicht verhandelbar.

Die Garantie dagegen ist ein freiwilliges Versprechen. Niemand zwingt dich dazu. Du gibst sie nur, wenn du sagst: „Ich bin von meiner Qualität so überzeugt, dass ich freiwillig zusichere, mein Produkt hält mindestens fünf Jahre." Eine solche Haltbarkeitsgarantie muss dann kostenlos sein, sich auf das ganze Produkt beziehen und länger als zwei Jahre laufen – sonst ergibt sie keinen Sinn, weil die zwei Jahre ja ohnehin schon durch die Gewährleistung abgedeckt sind. Genau für diese freiwilligen Versprechen ist das erwähnte GARAN-Label gedacht.

Der entscheidende Merksatz lautet also:

  • Gewährleistung = gesetzliche Pflicht, immer, mindestens zwei Jahre, gegen Mängel ✅
  • Garantie = freiwilliges Extra-Versprechen, nur wenn du willst, länger als zwei Jahre 🎁

Für die allermeisten von uns bedeutet das eine echte Entlastung: Das GARAN-Label brauchst du gar nicht, solange du keine freiwillige Garantie über zwei Jahre hinaus aussprichst. Und ganz ehrlich – die wenigsten Kunsthandwerker wollen sich verpflichten, ein handgefilztes Paar Hausschuhe zehn Jahre lang kostenlos zu ersetzen. Vorsicht ist hier oft der klügere Weg. Du musst dich also im Kern nur um das eine kümmern: das Gewährleistungslabel. Das GARAN-Thema kannst du getrost abhaken, wenn du keine langen Garantien versprichst.

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Weil ein Kunde, der glaubt, ihm stehe eine Garantie zu, ganz andere Erwartungen hat als jemand, der die gesetzliche Gewährleistung versteht. Und genau aus dieser Verwechslung entstehen die Konflikte, um die es im nächsten Abschnitt geht.

Ganz einfach erklaert

Gewährleistung heißt: Wenn etwas von Anfang an kaputt oder fehlerhaft ist, muss der Verkäufer das in Ordnung bringen. Das ist Pflicht. Garantie ist ein freiwilliges Extra-Versprechen vom Verkäufer. Fast alle Kunsthandwerker müssen sich nur um die Gewährleistung kümmern.




Die gefährlichen Mythen rund um die neue Pflicht

Um kaum ein Thema ranken sich so viele Halbwahrheiten wie um diese neue EU-Pflicht. Räumen wir die gefährlichsten Mythen einmal in Ruhe ab, damit du nicht auf sie hereinfällst. 🧹

Mythos Nummer eins: „Ich bin doch nur Kleinunternehmer, mich betrifft das nicht." Falsch. Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Sache und hat mit der Informationspflicht überhaupt nichts zu tun. Es gibt keine Umsatzgrenze, unter der du befreit wärst. Wer an Endkunden verkauft, ist dabei, Punkt.

Mythos Nummer zwei: „Ich mache das nur nebenbei, im Nebenerwerb." Auch das spielt keine Rolle. Ob Haupt- oder Nebenerwerb, ob großer Betrieb oder Soloselbstständige am Küchentisch – die Pflicht gilt für alle gleichermaßen. Die Regel unterscheidet nicht nach Betriebsgröße.

Mythos Nummer drei: „Es gibt bestimmt eine Übergangsfrist, ich habe also noch Zeit." Leider nein. Die Regelung gilt ab dem 27. September 2026 sofort und vollständig, ohne Schonfrist. Das ist besonders tückisch, weil viele darauf spekulieren, sich erst später kümmern zu können. Wer am Stichtag nicht vorbereitet ist, ist zu spät. 📅

Und dann gibt es noch einen vierten, ganz besonders wichtigen Denkfehler – diesmal nicht bei dir, sondern bei deinen Kunden. Durch die ganze öffentliche Kommunikation entsteht in der Bevölkerung nämlich der Eindruck: „Zwei Jahre muss jetzt alles halten, sonst kriege ich es kostenlos ersetzt." Und genau da wird es für uns Kunsthandwerker brenzlig. Stell dir vor, jemand kauft deinen handgestrickten Pullover, trägt ihn zwanzig Monate lang und wäscht ihn fünfzehnmal. Dann kommt er an und sagt: „Der ist ausgeleiert, ist noch keine zwei Jahre her, ich will einen neuen." Oder jemand läuft mit deinen Filzsohlen durchs Gebirge und möchte danach kostenlosen Ersatz.

Die klare Antwort darauf lautet: Nein. Denn die Gewährleistung greift bei echten Mängeln – nicht bei normalen Gebrauchsspuren, Verschleiß oder unsachgemäßer Nutzung. Ein ausgeleierter, oft gewaschener Pullover ist kein Mangel, sondern normale Abnutzung. Aber – und das ist der Knackpunkt – du musst das rechtlich sauber kommuniziert haben, sonst stehst du dieser falschen Erwartung schutzlos gegenüber. Wie genau man sich hier absichert, ist Teil des praktischen Umsetzungswissens. Wichtig ist erst einmal, dass du diese Falle überhaupt kennst.

Ganz einfach erklaert

Auch Kleinunternehmer und Leute im Nebenerwerb müssen mitmachen. Es gibt keine Übergangsfrist. Und ganz wichtig: Nicht alles, was nach zwei Jahren kaputt ist, muss kostenlos ersetzt werden. Normale Abnutzung ist kein Mangel. Aber du musst das richtig erklären, damit Kunden das auch akzeptieren.




Was passiert, wenn du das Label einfach ignorierst?

Kommen wir zum unangenehmen, aber wichtigen Teil: Was, wenn du die neue Pflicht einfach aussitzt? Die ehrliche Antwort ist – es kann teuer werden. Fehlt das Gewährleistungslabel oder ist es falsch dargestellt, gilt das als Wettbewerbsverstoß beziehungsweise als irreführende Geschäftshandlung. Und das ist abmahnfähig. ⚠️

Das Tückische daran: Es ist nicht die EU, die bei dir vor dem Stand steht und kontrolliert. Die interessiert sich für die großen Konzerne. Die eigentliche Gefahr geht von Abmahn-Kanzleien, spezialisierten Vereinen und sogar Mitbewerbern aus. Ein anderer Töpfer, der dich nicht leiden kann, darf dich abmahnen, wenn bei dir etwas fehlt. Und diese Prüfungen laufen heute automatisiert: In der Nacht durchsuchen Programme das Internet, und am nächsten Morgen liegt die Abmahnung im Postfach. Was früher mühsame Handarbeit war, erledigt heute Software in Sekunden.

Das eigentlich Bittere an einer Abmahnung ist selten die erste Gebühr. Es ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die man unterschreiben soll. Damit verpflichtest du dich, den Fehler nie wieder zu machen – und falls doch, drohen empfindliche Vertragsstrafen. Ich weiß, wovon ich rede, denn wir sind vor Jahren selbst einmal in so eine Falle getappt. Das Gefühl, ständig aufpassen zu müssen, weil einem jemand bildlich gesprochen eine Schlinge um den Hals gelegt hat, hat uns lange begleitet. Genau das möchte ich dir ersparen.

Aber jetzt kommt die eigentlich wichtige Botschaft, und die ist positiv: Das alles ist absolut machbar. 🙌 Die neue Pflicht ist kein Grund, das Handtuch zu werfen oder in Panik zu verfallen. Man muss nur wissen, was zu tun ist – wo man das offizielle Label bekommt, wie man es richtig einbindet, an welcher Stelle es sichtbar sein muss und wie man den falschen Kundenerwartungen sauber begegnet. Ist das einmal eingerichtet, hast du Ruhe und kannst dich wieder auf das konzentrieren, was du am besten kannst: schöne Dinge herstellen.

Das Was und das Warum kennst du jetzt. Der nächste logische Schritt ist das Wie – und genau dabei möchte ich dich an die Hand nehmen, damit du entspannt und rechtssicher in den 27. September gehst.

Ganz einfach erklaert

Wenn du das Label vergisst, kann dich jemand abmahnen. Das kostet Geld und Ärger. Kontrolliert wird das nicht vom Staat, sondern von Anwälten, Vereinen und Mitbewerbern – oft automatisch per Computer. Aber keine Sorge: Mit der richtigen Anleitung ist alles gut zu schaffen.

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Dort erfährst du auch, wie du in der KHW-Akademie Schritt für Schritt durch die praktische Umsetzung geführt wirst – inklusive einer Community aus Kollegen mit demselben Thema und der Möglichkeit, mir deine Fragen direkt zu stellen. So gehst du sicher und gelassen in den 27. September. 💪


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ÜBER DEN AUTOR

Autor

Barbara + Michael Müller - DIE EINFACHMACHER 



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